Admiral Markets - CFDs ohne Nachschusspflicht

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Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat in ihrer “Allgemeinverfügung gem. § 4b Absatz 1 WpHG” vom 08.05.2017 CFD-Geschäfte mit Nachschusspflicht verboten.

 

Das stärkt die Kunden, die künftig vor unkontrollierbaren Verlusten geschützt sind. Der Broker Admiral Markets begrüßt die Neuregelung in einem Statement.

Was sind CFDs mit Nachschusspflicht?

Broker hatten in der Vergangenheit darauf verwiesen, dass die Verluste eines CFDs den Gesamteinsatz (auch deutlich) übersteigen können. Dieser sehr seltene Fall konnte eintreten, wenn es am Markt sehr schnelle, überraschende und dabei außerordentlich große Schwankungen gab, wie es etwa beim sogenannten “Frankenschock” - der unangekündigten Wechselkursfreigabe des Schweizer Frankens durch die SNB am 15.01.2015 - geschehen war. Gesetzte Stopploss-Orders für CFDs griffen dann nicht mehr. Wenn ein Broker die Nachschusspflicht nicht von vornherein ausgeschlossen hatte, konnte die Nachschussforderung den Kapitaleinsatz für die CFDs um ein Vielfaches übersteigen.

Motive der BaFin für die Gesetzesänderung

Die BaFin greift nur sehr ungern in den Markt ein, auch wenn sie es per Gesetz darf. Doch die publizierten Einzelfälle über absurd hohe Nachschussforderungen bei CFD-Geschäften zwangen sie zum Handeln. Für Privatkunden sei ein "unkalkulierbares Verlustrisiko" entstanden, hieß es in einem Statement der BaFin-Chefin für die Wertpapieraufsicht Elisabeth Roegele. Die Pläne waren schon im Dezember 2016 angekündigt worden. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der neuen Richtlinie haben die Anbieter solcher Papiere drei Monate Zeit für eine Reaktion, mithin bis zum 8. August 2017. Die Spekulation mit CFDs auf die Kursentwicklungen von Indizes, Währungen, Aktien oder Rohstoffen ist interessant, denn der Kapitaleinsatz ist gering, die Gewinne können aber sehr hoch ausfallen. Doch die Risiken sind durch die Hebelwirkung der Papiere ebenfalls sehr hoch. Normalerweise sichert sich ein Trader gegen das Verlustrisiko mit einem Stopploss ab der verliert schlimmstenfalls seinen Einsatz komplett. Doch es gab schon immer Ausnahmesituationen, in denen es zur Nachschusspflicht kam. Viele Broker hatten diese aber schon früher freiwillig aufgehoben und trugen damit selbst das Risiko sehr hoher und schneller Kursschwankungen. Künftig ist das der Standardfall. Generell will die BaFin CFDs nicht verbieten. Der mögliche Verlust bleibt aber künftig auf den Kapitaleinsatz beschränkt, im Normalfall auf das Risiko bis zum gesetzten Stopploss.

Admiral Markets begrüßt die BaFin-Entscheidung

Die Berliner Niederlassung von Admiral Markets UK veröffentlichte schon am 9. Mai 2017 - einen Tag nach dem BaFin-Beschluss - ein positives Statement zu der Maßnahme. Ähnlich hatte sich der Broker schon im Dezember 2016 positioniert, als die BaFin über ihre diesbezüglichen Planungen berichtet hatte. Der Broker Admiral Markets hatte ohnehin die genannte Nachschusspflicht auch früher schon ausgeschlossen. Für seine Kunden ändert sich also nichts. Der Berliner Admiral Markets Chef Jens Chrzanowski verwies in diesem Kontext nochmals darauf, dass verantwortungsvolle Broker ihre Kunden stets über alle Risiken hinreichend informieren würden. Bei Admiral Markets gehört das zu den Standards in der Kommunikation gegenüber den Kunden.

Sie möchten sich über Admiral Markets näher informieren? Dann lesen Sie unseren Admiral Markets Testbericht.

*Hinweis: Ihr Kapital unterliegt einem Risiko.
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Allgemeiner Risikohinweis: CFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 74 % und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
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