FXFlat begrüßt BaFin – Allgemeinverfügung zu CFDs

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Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat in einer Allgemeinverfügung am 8. Mai 2017 den Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an private Endkunden verboten. Der Online-Broker FXFlat hat dazu am 9. Mai 2017 Stellung genommen.

 

Er begrüßt diese Allgemeinverfügung, die durch die Broker spätestens ab dem 10.08.2017 vollständig umgesetzt werden muss.

Aus der Stellungnahme von FXFlat zur BaFin-Verfügung

FXFlat hält die Maßnahme der BaFin für äußerst sinnvoll. Sie schütze Kunden vor Verlusten, die ihren Kontobestand übersteigen und sogar das Privatvermögen angreifen können, so FX-Flat-Geschäftsführer Rafael Neustadt. FXFlat hatte schon länger ein Kontomodell angeboten, dass die Nachschusspflicht ausschließt. Die vollständige Umsetzung der neuen BaFin-Richtlinie wird der Broker zeitnah vornehmen. Grundsätzlich unterstütze FXFlat die regulatorischen Maßnahmen der deutschen Finanzaufsicht, die zu mehr Transparenz führen und den Schutz der Kleinanleger stärken, so der Geschäftsführer.

Grundsätzliche Haltung der Broker zur BaFin-Verfügung

FXFlat ist nicht der einzige Broker, der die BaFin-Verfügung begrüßt. Es gibt schon recht viele Broker, die seit einiger Zeit keine Nachschüsse mehr fordern. Das ist für sie nicht ohne Risiko, denn es entstehen bei CFDs bisweilen Verluste über den Kapitaleinsatz hinaus - durch eine unerhörte Slippage oder Overnight-Gaps und auch durch die Verbindung von beidem. Wenn nun ein Kurs die K.o.-Schwelle eines CFDs unterschreitet und dabei von keinem Stopploss aufgehalten wird, kann der Broker hierfür einen Nachschuss verlangen, wenn seine Geschäftsbedingungen dies zulassen. Er kann ihn aber auch ausschließen, so gingen schon bislang viele Broker vor. Sie hedgen sich seriös gegen die Positionen ihrer Trader und halten daher im Ganzen für ihre eigene Bilanz neutrale Positionen. Ihr Verdienst basiert allein auf dem Spread oder Ordergebühren (bei CFDs nur auf Aktien). Normalerweise sollten alle Broker so vorgehen. Wenn man sie befragt, womit sie eigentlich ihr Geld verdienen, antworten sie stereotyp, dass sie nur an den Spreads (und gegebenenfalls an kleinen Ordergebühren) etwas verdienen, aber nichts an den Verlusten der Trader. Das darf bezweifelt werden. Das Geschäftsmodell der Binäre Optionen Broker etwa ist vollkommen unklar, denn diese erheben weder Spreads noch Gebühren. Hier vermuten Experten, die auch in den Aufsichtsbehörden sitzen, dass das Geschäftsmodell dieser Broker darauf basiert, dass die überwiegende Mehrheit aller Trader verliert. Auch bei CFD-Brokern sind gelegentlich unseriöse Praktiken zu vermuten, deren Risiken diese Broker auch noch per Nachschusspflicht auf ihre Kunden abwälzen. Dem hat nun die BaFin einen Riegel vorgeschoben.

Kritik der BaFin an der CFD-Kursbestimmung durch die Broker

Die BaFin hat zu ihrer Allgemeinverfügung vom 08.05.2017 eine umfangreiche Begründung veröffentlicht, in welcher sie unter anderem auch die Kursbestimmung für CFDs durch deren Anbieter kritisiert. Das sei riskant für den Kunden bei diesen OTC-Produkten (außerbörslich gehandelte Produkte). Da die Broker als Market Maker einen Ermessensspielraum für den Kurs hätten, könnten sie diesen bei hoher, riskanter Volatilität auch ausschöpfen. Derartige Öffnungsklauseln seien gerade in Verbindung mit einer Nachschusspflicht sehr riskant für den Kunden, so die BaFin.

Sie möchten sich über FXFlat näher informieren? Dann lesen Sie unseren FXFlat Testbericht.

*Hinweis: Ihr Kapital unterliegt einem Risiko.
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Allgemeiner Risikohinweis: CFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 74 % und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
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