FXFlat begrüßt BaFin-Vorhaben

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Der deutsche Forex- und CFD-Broker FXFlat begrüßt die jüngst veröffentlichte BaFin-Anhörung zum Marketing und dem Vertrieb von CFDs. Ein FXFlat-Sprecher kommentierte den Schritt mit den Worten, dass CFDs für Privatkunden dadurch besser handhabbar seien.

 

Der Broker stellte gleichzeitig sein Angebot nach den neuen BaFin-Richtlinien um.

Hintergrund

Die BaFin ließ eine Anhörung zu Allgemeinverfügungen bezüglich der CFDs an Privatkunden durchführen. Hierzu wurden die unter BaFin-Aufsicht stehenden Broker befragt. Die Finanzaufsichtsbehörde möchte den CFD-Handel in einem gewissen Umfang einschränken, um Verluste von Privatkunden auf ihren Einsatz zu limitieren. Bislang gibt es bei einigen CFD-Brokern noch eine sogenannte Nachschusspflicht. Diese bedeutet, dass bei einem Verlust über den CFD-Einsatz des Kunden hinaus dieser unter Umständen zur Nachzahlung verpflichtet wird. Theoretisch ist das nur denkbar, wenn das Wertpapier nicht durch einen Stopploss abgesichert war, praktisch könnte auch eine sehr hohe Slippage (Differenz zwischen Order- und Ausführungskurs) bei rasanten Marktbewegungen die Nachschusspflicht auslösen - wenn der Crashkurs den Stopploss “überrennt”. Daher will die BaFin die Nachschusspflicht auf CFDs generell abschaffen.

Haltung von FXFlat zum BaFin-Vorhaben

Der Broker FXFlat begrüßt die geplanten Neuregelungen, weil diese dem Finanzinstrument CFD neue Chancen verschaffen würden, so Rafael Neustadt als Geschäftsführer von FXFlat. Zwar seien CFDs bei Privatanlegern per se sehr beliebt, weil sie sehr transparent und nachvollziehbar zu niedrigen Kosten gehandelt werden könnten. Die Möglichkeit hoher Gewinne durch die eingesetzten Hebel reize sehr viele Anleger. Allerdings schrecke eine mögliche Nachschusspflicht - die in der Praxis höchst selten vorkommt - auch Anleger ab. Da nun das Instrumentarium (der Nachschusspflicht) ohnehin nur höchst selten angewendet werde, die Broker aber aus juristischen Gründen verpflichtet seien, diese zu kommunizieren, käme die Abschaffung dieser Nachschusspflicht per BaFin-Vorgabe dem Handelsinstrument sehr zugute. Die FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH greift den Ansatz daher noch vor einer gesetzlichen Regelung auf und bietet schon ab Januar 2017 ein Kontomodell ohne Nachschusspflicht an - noch vor Ablauf der Frist, welche die BaFin den Brokern für eine Stellungnahme eingeräumt hatte. Die FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz bei Düsseldorf, das von der BaFin vollumfänglich reguliert wird.

Sie möchten sich über FXFlat näher informieren? Dann lesen Sie unseren FXFlat Testbericht.

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