Die Einstufung als professioneller Händler: Geht das so einfach?

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Die ESMA - European Securities and-Markets Authority, Europäische Marktaufsichtsbehörde - hat 2018 binäre Optionen für EU-Broker und -Trader komplett verboten. Beim CFD-Handel gibt es gravierende Einschränkungen. Die Hebel für Privattrader wurden massiv beschränkt. Die ESMA darf solche Verbote und Verordnungen erlassen.

Sie ist eine Nachfolgeinstitution des CESR (Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden-für das Wertpapierwesen, Committee of European-Securities Regulators) und verfügt über dementsprechende Befugnisse. Als Bestandteil des ESFS (Europäisches Finanzaufsichtssystem) soll sie die Eignung von Anlagen für Privatkunden überwachen.

Inwieweit sind private Trader betroffen?

Private Trader können nur noch sehr niedrig gehebelt CFDs handeln. Das soll sie vor allzu großen Risiken schützen. Die vorherige Nachschusspflicht, die es bei einigen Brokern immer noch gegeben hatte, entfällt dafür. Beides wird als verstärkter Anlegerschutz kommuniziert, doch es gefällt weder den Tradern noch den Brokern. Diejenigen Privattrader jedoch, die auf gewohnte Weise weiter handeln möchten, haben ab sofort die Möglichkeit, bei einem EU-Broker den Status einen Professional Account einzurichten. Damit handeln sie auf Profi-Niveau und wie bisher mit hohen Hebeln bis 1:500 und auch darüber, sind aber möglicherweise wieder (je nach Broker) auch nachschusspflichtig. Der Status unterliegt allerdings bestimmten, durch die ESMA vorgegebenen Regularien. Die Kunden müssen sich hierfür von ihrem Broker als Professional Trader einstufen lassen, was mit hohen Hürden verbunden ist. Inwieweit die Broker kontrollieren, ob jemand die Bedingungen tatsächlich erfüllt, ist derzeit (Sommer 2018) kaum abzuschätzen. Es gibt hierzu sehr widersprüchliche Aussagen.

Die neuen Anforderungen an Professional Trader

Was unter einem professionellen Trader zu verstehen ist, hat die ESMA auf europäischer Ebene neu formuliert. Solche Definitionen gab es schon früher im nationalen Recht, in Deutschland steht hierfür der § 67 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz). Nun gelten einheitliche Regeln für alle EU-Broker und deren Kunden. Der Professional Account kann nur auf Antrag eines Privattraders von seinem Broker eingerichtet werden. Der Trader muss dafür mindestens zwei von drei Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

  • im letzten Jahr vor dem Antrag durchschnittlich pro Quartal zehn Trades im betreffenden Markt, für welchen der Trader diese Einstufung wünscht
  • Besitz von 500.000 Euro an Finanzinstrumenten und/oder Bankguthaben
  • mindestens ein Jahr Handelserfahrung auf professionellem Niveau in der Finanzbranche, entweder als Dienstleister oder als privater Trader, um die nötige Kenntnis über Wertpapiere zu erlangen

Der Besitz von 500.000 Euro ist für die meisten privaten Trader unrealistisch, die sonstigen Punkte könnten erfüllt werden. Es gibt allerdings Aussagen zu den Volumina der gewünschten zehn Trades pro Quartal: Möglicherweise müssen sich diese im fünfstelligen Bereich bewegen.

Wie gehen Broker mit diesen Voraussetzungen um?

Viele Broker möchten das Risiko einer Konfrontation mit der ESMA nicht eingehen. Dementsprechend kündigen sie strenge Prüfungen von Anträgen privater Trader auf solche Profi-Accounts an. Ob diese Prüfung in der Praxis wirklich so streng durchgeführt wird, ist eine vollkommen andere Frage. Es sind gegenteilig auch Fälle bekannt, in denen Broker ihnen gut bekannte Bestandskunden zu Professional Clients hochstuften, die nur sehr niedrige Summen auf ihrem Tradingkonto vorweisen konnten und entsprechend stets sehr niedrig kapitalisiert handelten. Sogar mit dem Auszug seines Demokontos soll ein Trader den professionellen Status erhalten haben. Dementsprechend ist eine heftige öffentliche Diskussion entbrannt: Wie streng werden die Broker die ESMA-Regeln handhaben? Ist es für Privattrader überhaupt möglich, die hohen Hürden zu bewältigen?

Erwartungen an Prüfungen von Brokern

Die nähere Zukunft - etwa zwischen 2018 und 2020 - wird zeigen, wie die Broker die neuen Vorschriften handhaben. Ähnlich strenge Anforderungen gab es auch früher schon. Vor 2010 ließen beispielsweise deutsche Broker einen Neukunden nur dann zum Handel mit Derivaten zu, wenn er glaubhaft machte, dass er diese Derivate schon länger kennt und seit mindestens einem Jahr selbst aktiv handelt. Doch die Broker versandten nur einen entsprechenden Fragebogen und überprüften nicht die dort gemachten Angaben - ein Kreuz an der richtigen Stelle genügte. Nach 2010 waren solche Prüfungen kein Thema mehr - bis jetzt. Für einige Jahre konnte jedermann bei irgendeinem Broker ein CFD-Konto eröffnen, auch wenn das deutsche Wertpapierhandelsgesetz permanent eine Anlegerüberprüfung für bestimmte Anlageklassen verlangt. Doch wer sollte die Überprüfungen einklagen? Es könnte sich schließlich nur um einen geschädigten Trader handeln, der mangels eigener Erfahrung zu viel Geld verlor und nun seinen Broker haftbar machen möchte. Diese Fälle treten aber praktisch nicht auf, weil die Trader selbst gern in höheren Risikoklassen operieren möchten. Nur dort sind mit kleinem Kapitaleinsatz wirklich hohe Gewinne möglich. Broker und Trader fühlen sich daher eigentlich eng verbunden. Das macht eine strengere Überprüfung von Brokern durch eine Behörde sehr schwer.

Aktuelle Genehmigung von Professional Accounts

Im Jahr 2018 gewähren viele Broker solche Accounts ihren treuen Bestandskunden. Dahinter steckt die Auffassung, dass diese Zielgruppe die Risiken kennen sollte, was an sich stimmt. Manche Broker stufen auch Neukunden schon nach wenigen Monaten zum “Professional” um, doch davor warnen Experten. Zwar gibt es keine expliziten Vorschriften zu einer Durchführung von Prüfungen, doch im Schadensfall könnte es teuer werden. Die professionellen Trader dürfen auch Summen im Millionenbereich bewegen.

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